Bereit, Zeit zu sparen und sich von komplizierten Excel-Tabellen
und Word-Dokumenten zu verabschieden?
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kaufmännischen Prozesse optimiert und Ihnen hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihr Unternehmen voranzubringen.
56% der Unternehmen, für die Finanzbuchhaltung relevant ist, setzen KEINE spezielle Buchhaltungssoftware ein.
69% der Unternehmen, für die Lohn- und Gehaltsabrechnung im Unternehmen relevant ist, haben KEINE spezielle Software für diesen Bereich im Einsatz.*
* Quelle: TNS/ Kantar Studie zur Markenbekanntheit und Softwarenutzung in Unternehmen von 2021
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Denn, spätestens wenn Ihre Kunden es mit einer größeren Zahl an Lieferanten, Kunden und Aufträgen zu tun haben und der Warenfluss kontinuierlich zunimmt,
stoßen sie mit herkömmlichen Excel-Tabellen oder Word-Dokumenten schnell an ihre Grenzen. Oder verstoßen sogar gegen gesetzliche Vorgaben, denn
Rechnungen schreiben mit Rechnungsvorlagen ist nicht mehr rechtskonform – z. B. Stichwort GoBD * oder E-Rechnung. **
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Unser Team freut sich Sie bei Ihren Fragen zu unterstützen
Lexware Sales TEL: 089/4208 - 3200 |
* Rechnungen schreiben mit Rechnungsvorlagen ist nicht mehr rechtskonform. Seit 01.01.2017 gelten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung von Büchern), herausgegeben vom Bundesfinanzministerium. Diese wurden durch eine ab dem 1.1.2020 geltende „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ ersetzt. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums. Geschäftsvorgänge müssen unveränderbar aufgezeichnet werden. Word- und Excel-Formate (d.h. Rechnungsvorlagen) sind von Grund auf leicht änderbar und stehen im Konflikt mit den GoBD. Die GoBD schreiben vor, dass Geschäftsdokumente, die steuerlich relevant sind, einen Schutz vor Veränderung haben müssen. Word- und Excel-Dokumente können jedoch jederzeit geöffnet und verändert werden. Liegen sie darüber hinaus in einem internen Datei-System, dann erfüllen sie die Vorgaben der GoBD nicht. Denn Ihr Unternehmen muss laut GoBD sicherstellen, dass an der Originalität Deiner Rechnung kein Zweifel entsteht. Dass Word und Excel Änderungen an Dateien zeitlich protokollieren, reicht nicht aus. Denn der Inhalt vor der Veränderung geht nach der erneuten Speicherung endgültig verloren und kann nicht mehr nachvollzogen werden.Wenn Sie Ihre Word- oder Excel-Rechnungen erstellen und sie danach als Rechnungsdokumente speichern, dann fallen diese Belege unter die Regelungen der GoBD. Auch wenn Sie Belege nach ihrer Erstellung auf Papier drucken und versenden, haben Sie eine Datei erstellt, die den Geltungsbereich der GoBD auslöst.
** Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) auch für Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) – mit Übergangsfristen – verpflichtend. Unterschieden wird ab 01.01.2025 zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen. Eine elektronische Rechnung (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG n. F.) ist danach eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sowie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das strukturierte elektronische Format muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gem. RL 2014/55/EU entsprechen (und damit der CEN-Norm EN 16931). Dies bedeutet: Eine PDF-Rechnung, die als E-Mail verschickt wird, erfüllt diese Anforderung nicht mehr. Eine E-Rechnung muss zukünftig maschinell lesbar und elektronisch zu verarbeiten sein. Bereits bekannte Formate sind: die XRechnung und die ZUGFeRD-Rechnung (ab Version 2.0.1) Mit Lexware fit für die E-Rechnung. Mit der Software von Lexware sind Sie bestens auf die Einführung der E-Rechnung vorbereitet. Lexware bietet Ihnen schon heute einfache Lösungen, um E-Rechnungen direkt aus der Software zu versenden.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN „Ingram Micro Lexware ABO“ Kampagne
Die „Ingram Micro Lexware ABO“ Kampagne der Ingram Micro Distribution GmbH („Ingram Micro“) richten sich an Ingram Micro Kunden mit Firmensitz in Deutschland. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Fachhändler, die eine Kundennummer der Ingram Micro Distribution GmbH besitzen. Ausgeschlossen sind alle anderen Kunden der Ingram Micro, zudem Mitarbeiter der Ingram Micro Distribution GmbH, sowie Familienmitglieder und Haushaltsmitglieder der Mitarbeiter der vorgenannten Firmen.
Ingram Micro behält sich darüber hinaus vor, bestimmte Kunden oder Kundengruppen von der Teilnahme auszuschließen. Damit der Kunde an der Kampagne teilnehmen kann, muss er Bestandskunde von Ingram Micro sein. Ingram Micro kann ohne Angabe von Gründen die Zulassung zur Teilnahme an der „Ingram Micro Lexware Gutscheine“ Kampagne verweigern.
2.1 Allgemein
- Durch die Teilnahme an der „Ingram Micro Lexware ABO“ Kampagne im Zeitraum vom 13.05.2024 bis einschließlich 15.08.2024 ergibt sich die Möglichkeit, für den Kauf eines Lexware ABO Produktes „unbegrenzte Laufzeit“ ab einem Mindestbestellwert von 100€ einen von 20 Gutscheinen im Wert von je 50€-der Genuss Manufaktur Hallingers zu gewinnen.
- Der Gutschein kann nur für Einkäufe im Onlineshop der Genuss Manufaktur Hallingers eingelöst werden und ist nicht übertragbar.
- Der Gutschein der Genuss Manufaktur Hallingers wird am Ende des Aktionszeitraums unter allen Teilnehmern, die die Teilnahmebedingungen erfüllt haben, verlost. Es stehen insgesamt 20 Gutscheine zur Verfügung. Teilnehmer, die einen Gutschein erhalten, werden per E-Mail benachrichtigt. Für den Versand der Gutscheine erfragen wir unter den Teilnehmern, die einen Gutschein erhalten, die Kontaktdaten für den Versand des Online-Gutscheins. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich.
2.2 Laufzeit
Die „Ingram Micro Lexware ABO“ Kampagne beginnt am 13.05.2024 und endet am 15.08.2024.
3.1 Datenschutz
Wenn ein Ingram Micro Kunde an der „Ingram Micro Lexware ABO“ Kampagne teilnimmt, so wird die Kundennummer, der volle Name des Unternehmens, der Name des Ansprechpartners im Unternehmen, die vollständige Anschrift des Unternehmens bzw. die Lieferadresse und die E-Mail-Adresse benötigt („Stammdaten“). Diese Stammdaten werden direkt bei Ingram Micro abgegeben bzw. aus dem Ingram Micro Warenwirtschaftssystem übernommen.
Es werden nur diejenigen Daten übermittelt und erfasst, die unbedingt notwendig sind, um den laufenden Umsatz und somit auch Teilnehmer für die Gewinnverlosung zu ermitteln und den Gewinnversand zu gewährleisten („Transaktionsdaten“). Transaktionsdaten sind z.B. die Kundennummer und Anschrift des Teilnehmers. Die über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten (Stamm- und Transaktionsdaten) werden ausschließlich zur Durchführung der „Ingram Micro Lexware Gutscheine“ Kampagne verwendet – sei es durch Ingram Micro selbst, sei es durch hierfür von Ingram Micro beauftragte Dienstleistungsunternehmen. Die gespeicherten Transaktionsdaten werden gelöscht, wenn sie zur Durchführung des Programms nicht mehr benötigt werden.
Ingram Micro ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Programmteilnehmer, gleich ob diese vom Teilnehmer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu speichern und zu verarbeiten. Zu Ihrer weiteren Information verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://de.ingrammicro.eu/
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten Stamm- und Transaktionsdaten, sowie eventuell erhobene freiwillige Angaben zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post oder E-Mail von Ingram Micro genutzt werden. Zu diesem Zweck kann Ingram Micro diese Daten auch an beauftragte Dienstleistungsunternehmen (Auftragsdaten-Verarbeiter) weiterleiten. Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden die Daten des Kunden dort wieder gelöscht. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit gegenüber Ingram Micro, Heisenbergbogen 3, 85609 Dornach widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit aller bis zum Zeitpunkt des Widerrufs vorgenommen Verarbeitungen und Nutzungen bleibt vom Widerruf unberührt.
3.2 Werbung und Marktforschung
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gespeicherten Stamm- und Transaktionsdaten, sowie eventuell erhobene freiwillige Angaben zu Zwecken der Marktforschung sowie zur individuellen Erstellung und Versendung ausgewählter Informationen per Post oder E-Mail von Ingram Micro genutzt werden. Zu diesem Zweck kann Ingram Micro diese Daten auch an beauftragte Dienstleistungsunternehmen (Auftragsdaten-Verarbeiter) weiterleiten. Unmittelbar nach Durchführung der Aktion werden die Daten des Kunden dort wieder gelöscht. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit gegenüber Ingram Micro, Heisenbergbogen 3, 85609 Dornach, E-Mail: webmaster@ingrammicro.com widerrufen werden.
Die Rechtmäßigkeit aller bis zum Zeitpunkt des Widerrufs vorgenommen Verarbeitungen und Nutzungen bleibt vom Widerruf unberührt.
3.3 Versteuerung
Ingram Micro weist ausdrücklich darauf hin, dass die im Rahmen eines Incentives, Gewinnspiels, einer Verlosung oder sonstigen Aktionen empfangene Leistungen (z. B. Flug, Eintrittskarten, Unterkunft, Verpflegung, Gewinne, etc.) ggf. als Betriebseinnahme bzw. Lohnzahlung durch Dritte, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer für den Arbeitslohn einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen hat (§ 38 Abs. 1 Satz 2 EstG), zu qualifizieren sind.
Der diese Leistungen empfangende Arbeitnehmer ist gesetzlich verpflichtet, Arbeitslohnzahlungen Dritter seinem Arbeitgeber für jeden Lohnzahlungszeitraum schriftlich mitzuteilen. Die diesbezügliche Versteuerung wird von Ingram Micro nicht übernommen.
3.4 Änderungen des Programms oder der Teilnahmebedingungen
Ingram Micro behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Gewinnvergabe oder sonstiger in den Programmunterlagen beschriebener Abläufe vorzunehmen, sofern dies notwendig erscheint und der Teilnehmer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben.
3.5 Mängelhaftung, Gesamthaftung, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Im Übrigen gelten, soweit nichts Abweichendes in diesen Teilnahmebedingungen festgelegt, die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Ingram Micro Distribution GmbH (AGB) ergänzend und insbesondere die Nr. 8 (Mängelhaftung), Nr. 9 (Gesamthaftung) und Nr. 15 (Gerichtsstand und Erfüllungsort, Anwendbares Recht) der AGB der Ingram Micro (einsehbar unter https://de.ingrammicro.eu/agb/). Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
3.6 Schlussbestimmungen
Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Ingram Micro Distribution GmbH, Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, sowie Familienmitglieder und Haushaltsmitglieder der Mitarbeiter der vorgenannten Firmen. Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Diese werden den Gewinnern an die angegebene Adresse zugesandt.